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Online-Anmeldung VdMK

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JPB: Osterprobenphase 2024

1. bis 7. April 2024

Kröchlendorff

anmelden möchten.

Bitte beachte, dass die Anmeldung für dieses Projekt nur möglich ist, wenn Du bereits Mitglied der Jungen Philharmonie Brandenburg bist!

Falls du Interesse an einer Mitgliedschaft hast, melde dich gerne für das kommende Probespiel an (online unter www.junge-philharmonie-brandenburg.de).

 

 

 

Osterprobenphase 2024 Junge Philharmonie Brandenburg

 

 

Proben:

01.04.2024 bis 07.04.2024, Schloss Kröchlendorff

 

  

Konzerte (jeweils mit Probe vorher):

tbc

 

Programm:

Ludwig van Beethoven Egmont-Ouvertüre op. 84
Alban Berg
Violinkonzert "Dem Andenken des Engels"
Johannes Brahms
Sinfonie Nr. 1 op. 68 in c-Moll 

  

Dirigent: Peter Sommerer

 

Anmeldeschluss:  

 

Die anteilige Teilnahmegebühr für diese Probenphase beträgt 170,- EUR, Unterkunft und Verpflegung sind darin enthalten. Es wird automatisch ein Geschwisterrabatt von 25% beim zweiten/dritten Familienmitglied im Orchester gewährt. Auf formlosen Antrag kann auch eine Sozialermäßigung erfolgen. Die Besetzung  wird nach Rücksprache mit künstlerischer Leitung und den Registerprobenleitern festgelegt und richtet sich u.a. auch nach der Regelmäßigkeit der Teilnahme. Du erhältst dann eine Besetzungsbestätigung mit weiteren Informationen.

 

Bitte denke daran, Dich auf jeden Fall an- oder abzumelden.

Die (vom Erziehungsberechtigten) unterschriebene Anmeldung schicke bitte per Mail an info@junge-philharmonie-brandenburg.de

 

 

 

Ihre Teilnahme
* 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie kommen.

Ihre persönlichen Daten:
Anrede
Anrede
Zusatzdaten
Geburtsdatum *
Geburtsdatum . .
Bezahlung

Ich/Wir ermächtige(n) den Verband der Musikschulen Brandenburg e.V.  (VdMK) den fälligen Teilnahmebeitrag nach erfolgter Besetzungsbestätigung von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom VdMK Brandenburg auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

 

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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