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Online-Anmeldung VdMK

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Schön, dass Sie sich für die Veranstaltung

Anmeldung "Musikschulen öffnen Kirchen" 2024

1. Januar bis 31. Dezember 2024

anmelden möchten.

Anmeldeverfahren

Bis zum 15. November 2023 können sich Fördervereine bzw. Kirchengemeinden im Land Brandenburg wieder um die Teilnahme an der Konzertreihe "Musikschulen öffnen Kirchen" im Jahr 2024 bewerben. Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit einer öffentlichen Musikschule.

 

Die Online-Anmeldung kann entweder durch die Ansprechperson der teilnehmenden Kirche ODER der Musikschule ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass unter "Ihre persönlichen Daten" die Kontaktdaten der Ansprechperson der Kirche eingetragen werden.

 

Nach Absenden des Online-Formulars erhalten Sie eine Bestätigung. Bitte senden Sie uns diese bis zum 30. November 2023 von der Kirche UND der Musikschule unterschrieben per E-Mail an kirchen@vdmk-brandenburg.de oder per Post an den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V., Schiffbauergasse 4b, 14467 Potsdam. Damit wird sichergestellt, dass beide Kooperationspartner Kenntnis über die Anmeldung haben.

 

Mit der Buchungsnummer, die Sie nach der Anmeldung erhalten, haben Sie bis zum Anmeldeschluss am 15. November die Möglichkeit, Ihren Eintrag online zu ändern. Spätere Änderungswünsche senden Sie bitte an kirchen@vdmk-brandenburg.de.

Vielen Dank!

 

Für Teilnehmende im Konzertjahr 2024 gilt:

 

  1. Die Teilnehmenden sind für die Veranstaltungsplanung vor Ort und für die regionale Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.

 

  1. Wir unterstützen alle Konzerte mit verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie der Internetpräsenz www.musikschulen-oeffnen-kirchen.de, einem gemeinsamen Veranstaltungsprogramm, Plakaten/Flyern und Werbebannern sowie regelmäßigen Pressemitteilungen. Die Plakate/Flyer senden wir vor der Veranstaltung an die angegebene Lieferadresse zu, die Banner/Fahnen werden direkt von den Musikschulen an die Kirchen übermittelt.

 

  1. Nach Abschluss Ihres Konzertes schicken Sie uns Fotos und Presseartikel sowie den Auswertungsbogen zu.

 

  1. Die Kirchengemeinde sollte nach Möglichkeit Veranstalterin der Konzerte sein. Es fallen dann in der Regel keine GEMA-Gebühren aufgrund des Pauschalvertrags der Kirchen mit der GEMA an. In diesem Fall übermittelt die Musikschule der Kirchengemeinde das Konzertprogramm zur Weiterreichung an die GEMA. Ist nicht die Kirchengemeinde sondern der Förderverein oder die Musikschule Veranstalter, erbittet die VdMK-Geschäftsstelle bereits mit der Mittelabforderung auch die Programmübersicht und den Auswertungsbogen. Die GEMA-Gebühren können dann vom VdMK getragen werden.

 

  1. Nach Einsendung des Auswertungsbogens können die Musikschulen bis spätestens 8 Wochen nach dem Konzert die Mittelabforderung über die Aufwandsentschädigung stellen. Für Konzerte im November und Dezember gilt die Frist bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres.

 

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter

https://www.vdmk-brandenburg.de/projekt/musikschulen-oeffnen-kirchen.

 

______________________________________________________

 

 

Bitte geben Sie nachfolgend unter "Ihre persönlichen Daten" die Kontaktdaten der Ansprechperson der KIRCHE an.

Ihre Teilnahme
* 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie kommen.

Ihre persönlichen Daten:
Anrede *
Anrede
Konzerttermin
Termin *
Termin . .
Uhrzeit *
:
Veranstalter

Wenn zutreffend, bitte ankreuzen und ausfüllen. Siehe oben Hinweis zur GEMA.

Ansprechperson der Musikschule
Versand

Versand der Plakate/Flyer an (bitte nur eine Adresse auswählen):

Weitere Informationen zum Konzert
Öffentlichkeitsarbeit, Auswertung, GEMA
  • Die Leitfäden zur Konzertreihe unter https://www.vdmk-brandenburg.de/projekt/musikschulen-oeffnen-kirchen haben wir gelesen.
  • Wir verpflichten uns, spätestens vier Wochen nach dem Konzert den Auswertungsbogen, Fotos (inkl. Urheberrechtsangabe) und Presseberichte ohne Abforderung an kirchen@vdmk-brandenburg.de zu senden.
  • Die Kirchengemeinde sollte möglichst Veranstalterin des Konzertes sein. Es fallen dann in der Regel keine GEMA-Gebühren aufgrund des Pauschalvertrags der Kirchen mit der GEMA an.

In diesem Fall übermittelt die Musikschule der Kirchengemeinde das Konzertprogramm zur Weiterreichung an die GEMA. Ist nicht die Kirchengemeinde sondern der Förderverein oder die Musikschule Veranstalter, erbittet die VdMK-Geschäftsstelle bereits mit der MIttelabforderung auch die Programmübersicht und den Auswertungsbogen. Die GEMA-Gebühren können dann vom VdMK getragen werden.

Weitere Förderung
Datenschutz und Rücktrittsklausel
  • Ich stimme zu, dass meine Adress- und Kontaktdaten in der Datenbank des VdMK gespeichert werden. Der VdMK sichert zu, dass diese Daten nicht an Dritte gegeben werden.
  • Ich stimme zu, dass der VdMK meine Adressdaten für Mitteilungen und Zusendungen im Rahmen des Projektes "Musikschulen öffnen Kirchen" verwenden dürfen.

 

Ich habe das Recht auf Widerruf dieser Einwilligungserklärung, ein Widerruf zieht die Beendigung der Teilnahme an "Musikschulen öffnen Kirchen" nach sich.

Wenn die aktive Förderung im Rahmen von "Musikschulen öffnen Kirchen" endet, werde ich automatisch Mitglied im Alumni-Kreis des Projektes. Mein Ausscheiden aus dem Alumni-Kreis erfordert eine formlose, schriftliche Benachrichtigung der VdMK-Geschäftsstelle. Damit erlischt diese Einwilligungserklärung und verursacht die Löschung meiner personenbezogenen Daten, soweit andere Richtlinien dem nicht widersprechen.

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